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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

16. April 2024

Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösserinnen und Strassenanstösser bitten wir, folgende Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Hecken oder Sträucher müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Rand der Fahrbahn haben; überhängende Äste dürfen nicht in einer Höhe von unter 4.50 Meter in die Strasse hineinragen. Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2.50 Meter freizuhalten. Zudem darf die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Eine gute Übersicht erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, speziell die der Kinder.

Danke, dass Sie die nötigen Rückschneidearbeiten während dem ganzen Jahr ausführen.

Beachten Sie bitte das Lichtraumprofil. Bei Fragen, wenden Sie sich an die Bauverwaltung der Gemeinde Zollikofen.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

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