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Testament, Erbe, Nachlass

Wir eröffnen Testamente der Verstorbenen und stellen erbrechtliche Bescheinigungen aus.

Kontakt

Präsidialabteilung
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 11
info@zollikofen.ch
Dolder Roland
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 69
roland.dolder@zollikofen.ch
Strahm Jan
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 71
jan.strahm@zollikofen.ch

Erbschaftswesen

Testament deponieren Einwohnerinnen und Einwohner können gegen eine Gebühr bei der Gemeinde Zollikofen Ihr Testament zur sicheren Aufbewahrung hinterlegen. Die Verfasserin oder der Ve…

Testament deponieren

Einwohnerinnen und Einwohner können gegen eine Gebühr bei der Gemeinde Zollikofen Ihr Testament zur sicheren Aufbewahrung hinterlegen. Die Verfasserin oder der Verfasser kann das Testament wieder abholen, auswechseln oder ergänzen. Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen können nicht bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt oder registriert werden.
 

Testament eröffnen

Wir stellen die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen fest und eröffnen den gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie den Legatnehmenden das Testament der verstorbenen Person.
 

Erbvertrag eröffnen

Es ist im Kanton Bern ausschliesslich den Notarinnen und Notaren vorbehalten, Erbverträge zu eröffnen. Liegen ein Testament und ein Erbvertrag vor, wird beides von der Notarin/dem Notar eröffnet.
 

Erbenschein

Der Erbenschein legitimiert die Berechtigten, über den Nachlass zu verfügen. Wir sind zur Ausstellung nur berechtigt, wenn wir im entsprechenden Nachlass ein Testament eröffnet haben und dagegen keine Einsprache erhoben wurde.

Ansonsten ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung befugt.
 

Testamentsbescheinigung

Haben wir in einem Nachlass kein Testament eröffnet, bescheinigen wir dies auf Verlangen.
 

Willensvollstreckerzeugnis

Wir stellen der Willensvollstreckerin/dem Willensvollstrecker auf ausdrückliche Bestellung hin ein Willensvollstreckerzeugnis aus, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist.
 

Erbschaft ausschlagen

Falls Sie eine Erbschaft nicht antreten möchten haben Sie die Möglichkeit, diese auszuschlagen.

Das ausgefüllte Formular «Erbschaftsausschlagung» (s. unter Links) können sie dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einreichen.

Siegelung

Bei einem Todesfall ist, gemäss Verordnung über die Errichtung des Inventars, innert sieben Tagen ein Inventar aufzunehmen. Die/der Siegelungsbeauftragte setzt sich mit den Angehörige…

Bei einem Todesfall ist, gemäss Verordnung über die Errichtung des Inventars, innert sieben Tagen ein Inventar aufzunehmen.

Die/der Siegelungsbeauftragte setzt sich mit den Angehörigen der verstorbenen Person in Verbindung. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. In diesem Protokoll müssen die Vermögenswerte (Geld, Liegenschaften, Wertgegenstände etc.) aufgenommen sowie die vermutlichen Erben aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen bereitstehen:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • sämtliche Bank- bzw. Postkonti mit aktuellem Kontostand
  • Liste der Nachkommen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge

 

Die/der Siegelungsbeauftragte befasst sich auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonti sowie der Versiegelung und Entsiegelung von Wohnungen, Zimmern und Tresoren.

Die Erstellung des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.

Zugehörige Objekte