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Pflegekinder
Die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb des Elternhauses bedarf einer Bewilligung und untersteht der behördlichen Aufsicht. Nähere Informationen finden Sie beim Kantonalen Jugendamt. |
Kontakt
Pflegekinderaufsicht
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), welche für die Bewilligungen zuständig ist und die Pflegekinderaufsicht, welche an die Gemeinde delegiert ist, bilden zusammen die Pflegekinderbehörde. Sie befassen sich generell mit der Unterbringung von Unmündigen ausserhalb des Elternhauses. Der Schutz von Kindern, die nicht oder teilweise nicht unter der Aufsicht der leiblichen Eltern leben, steht dabei im Vordergrund. Die Pflegekinderaufsicht hat die Pflicht, alle in der Gemeinde Zollikofen bestehenden Pflegeverhältnisse zu beaufsichtigen.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienste | +41 31 910 91 40 | info@zollikofen.ch |