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Einreise und Aufenthalt

Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte.
 

Bewilligungsfreie Aufenthalte

Ein bewilligungsfreier Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz, unter Berücksichtigung der geltenden Visumsvorschriften, höchstens drei Monate beträgt.
 

Bewilligungspflichtige/meldepflichtige Aufenthalte

Sie erhalten bei uns Informationen über

  • bewilligungspflichtige Aufenthalte wie Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug,
  • die diversen Aufenthaltsarten für Drittstaatsangehörige und EU/EFTA-Angehörige,
  • sowie meldepflichtige Aufenthalte zur vorübergehenden Arbeit in der Schweiz.

Kontakt

Präsidialabteilung
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 11
info@zollikofen.ch
Hänni Nicolas
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 30
nicolas.haenni@zollikofen.ch
Thomet Nathalie
Wahlackerstrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 910 91 34
nathalie.thomet@zollikofen.ch

Zugehörige Objekte

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