Mit der vorliegenden ordentlichen Änderung der baurechtlichen Grundordnung und der Richtplankarte Landschaft soll der bestehende Pachtbetrieb eingezont werden. Damit sollen die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftig angestrebten Nutzungen gemäss INFORAMA-Strategie des Kantons geschaffen werden. Es wird keine landwirtschaftliche Nutzfläche eingezont, sondern lediglich die heutigen Bauten des Gutsbetriebs zonenrechtlich überführt.
Die Gemeinde Zollikofen lädt die Bevölkerung ein, sich im Rahmen der Mitwirkungsauflage vom 6. Januar bis 5. Februar 2025 zum Vorhaben zu äussern.
Die Unterlagen werden während der Auflagefrist auf der Website der Gemeinde zur Verfügung gestellt und liegen bei der Bauverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Alle können schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen oder an info@zollikofen.ch zu richten.