Die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder von Altersschwäche können jeden treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag und/oder einer Patientenverfügung, ausgestellt bei guter geistiger Gesundheit, können für den Fall der Urteilsunfähigkeit persönliche Angelegenheiten geregelt und Anordnungen getroffen werden. Bei Vorliegen eines rechtsgültigen Vorsorgeauftrags kann häufig auf die Errichtung von Erwachsenenschutzmassnahmen verzichtet werden. Eine Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten wie auch Angehörigen schwierige Entscheidungen.
Nähere Informationen und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Vorsorgeauftrags oder einer Patientenverfügung bieten folgende Stellen:
Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen können nicht bei der Gemeindeverwaltung Zollikofen hinterlegt oder registriert werden.