Allgemeine Informationen
Fürs friedliche Nebeneinander von Mensch und Tier im öffentlichen Raum braucht es Umsicht, Respekt und Toleranz. Sie müssen Ihren Hund immer unter Kontrolle halten. Ein Hund darf weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. An folgenden Orten gehört Ihr Hund an die Leine: Auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, auf Weiden mit Nutztieren und im Naturschutzgebiet. Mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate alt sind, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig ausgeführt werden. Räumen Sie den Hundekot mit einem Plastiksack weg und werfen Sie ihn gut verschlossen in den nächsten Robidog oder in einen Abfallbehälter.
Meldewesen
Als Hundehaltende sind Sie verpflichtet, den Hund bei der Wohnsitzgemeinde an- oder abzumelden. Zudem müssen alle Hunde spätestens drei Monate nach ihrer Geburt mit einem Mikrochip versehen werden. Tierärzte setzen diesen Chip ein und geben die Hundedaten in die zentrale Datenbank AMICUS ein. Die Gemeinde erfasst die Personaldaten der Hundehaltenden. Halterwechsel oder das Ableben des Hundes melden Sie bei AMICUS (0848 777 100 oder info@amicus.ch) und bei Ihrer Wohngemeinde.
Haftpflicht
Im Kanton Bern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch. Die Mindestdeckungssumme beträgt Fr. 3 Mio.
Weitere Informationen