Allgemeine Hinweise zu den Parkkarten:
- Die Parkkarte berechtigt zum Abstellen von leichten Motorfahrzeugen innerhalb der markierten Parkfelder auf Strassen auf dem ganzen Gemeindegebiet von Zollikofen.
- Die Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz und befreit nicht von der Pflicht, Signale, Markierungen und polizeiliche Anordnungen zu beachten.
- Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs anzubringen.
- Wer die Voraussetzungen für die Parkkarte nicht mehr erfüllt ist verpflichtet, die Parkkarte innerhalb von 10 Tagen der Ausgabestelle zurückzugeben.
Öffentliche Strassen
Die Bewirtschaftung der Parkplätze auf Strassen erfolgt mit weissen Parkfeldern und einer Parkzeitbeschränkung. Das Abstellen von Fahrzeugen ausserhalb dieser Parkfelder ist untersagt. Die maximale Parkdauer beträgt von Montag bis Freitag zwei Stunden. Am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen gilt keine Parkzeitbeschränkung.
Betroffene Strassen: Aarestrasse, Bellevuestrasse, Birkenstrasse, Blumenstrasse, Fichtenweg, Fellenbergstrasse, Hubelstrasse, Lätternweg, Lüfternweg, Parkstrasse, Rüttistrasse, Schäfereistrasse, Schmittestützli, Schulhausstrasse, Stämpflistrasse, Wahlackerstrasse, Wydackerstrasse, Zelgweg.
Folgende Benutzerkategorien können Parkkarten bestellen resp. beantragen:
- Anwohnerinnen und Anwohner, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde angemeldet sind und in einem Bereich mit bewirtschafteten Abstellplätzen wohnen.
- Geschäftsbetriebe und Institutionen mit Sitz oder Betriebsstätte in einem Bereich mit bewirtschafteten Abstellplätzen in Zollikofen.
- Geschäftsbetriebe, die in der Gemeinde Zollikofen tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind.
- Besucherinnen und Besucher, die sich vorübergehend bei Anwohnerinnen und Anwohnern aufhalten.
Parkplatzgebühren:
- Tageskarte (24 Stunden): Fr. 6.00
- Wochenkarte (Montag bis Freitag): Fr. 15.00
- Monatskarte (Kalendermonat): Fr. 30.00
- Jahreskarte (Kalenderjahr): Fr. 300.00
Areale
Auf den Arealen und Parkplätzen der Schulanlagen, der Gemeindeverwaltung und dem Friedhof dürfen nur Benutzende der Schul- und Sportanlagen, Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher von Gemeindeverwaltung, Kirche und Friedhof und weitere Berechtigte parkieren. Die maximale Parkdauer beträgt von Montag bis Freitag drei Stunden. Am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen gilt keine Parkzeitbeschränkung.
Parkplatzgebühren:
- Tageskarte (24 Stunden): Fr. 6.00
- Wochenkarte (Montag bis Freitag): Fr. 15.00
- Monats- und Jahreskarten nur für Mitarbeitende
Parkkarten bestellen
- Tages- und Wochenparkkarten können online (siehe Online-Dienste) über die Website der Gemeinde (Kartenzahlung) gelöst oder am Schalter der Gemeinde gekauft werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Tageskarten mit der Parking-App «PayByPhone» zu lösen. Diese können auch an den RBS-Ticketautomaten (Geisshubel, Unterzollikofen, Bahnhof Zollikofen) bezogen werden.
- Monats- und Jahreskarten müssen online (siehe Online-Dienste) über die Website der Gemeinde (Kartenzahlung oder Rechnung) oder am Schalter der Gemeinde beantragt werden.