Die Grünabfälle werden während den Monaten März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar alle 14 Tage abgeholt.
Die Grüngutverwertung wird von der KEWU AG erbracht.
Nebst den Garten- und Küchenabfällen werden auch Speisereste aus Haushalten verwertet.
Säcke und Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen sind nicht erlaubt.
Neophyten gehören in eine professionelle Verwertung (Grünabfuhr) oder in den brennbaren Hauskehricht. Besonders problematisch sind alle Pflanzenteile von Ambrosia und den asiatischen Staudenknöteriche sowie die Wurzeln von Essigbaum und Götterbaum, diese Grünabfälle gehören in den brennbaren Hauskehricht. Weitere Informationen zur Entsorgung von Neophyten finden Sie auf der Website der KEWU AG.
Bereitstellung
- Damit die Abfuhr garantiert ist, muss das Entsorgungsgut jeweils vor 06:00 Uhr bereit stehen.
- Die Grünabfälle müssen in Container (140, 240, 660, 800 Liter) bereitgestellt werden.
- Äste werden mit Schnüren (möglichst Naturprodukt) gebündelt, Länge max. 1.50 Meter, Gewicht max. 30 Kilogramm, entgegengenommen.
- Weihnachtsbäume ohne Lametta.
- Mit Urin und Kot von Kleintieren (Tiergruppe Fleischfresser) durchsetzte Abfälle wie Katzenstreu, Hobelspäne, Sägemehl und dergleichen, gehören in den brennbaren Kehricht.