Die Schweiz muss die sogenannten E-Pässe aufgrund der Schengener Ausweisverordnung bis zum 1. März 2010 definitiv einführen. Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. In der Schweiz werden die vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stellen, im Ausland die diplomatischen und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren zuständig sein. Im Rahmen der persönlichen Vorsprache wird die Identität der antragstellenden Person geprüft und gleichzeitig die biometrischen Daten erfasst.
Kosten und Gültigkeitsdauer
Der Pass 10 wird für Erwachsene zehn Jahre gültig sein und 140 Franken kosten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird der neue Pass fünf Jahre gültig sein und 60 Franken kosten. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem Kombiangebot. Für Erwachsene wird dieses Angebot 148 Franken, für unter 18-Jährige 68 Franken kosten.
Die Kantone können festlegen, dass für eine maximale Übergangsfrist von zwei Jahren die Identitätskarten weiterhin auch bei den Wohnsitzgemeinden beantragt werden können. Identitätskarten werden weiterhin ohne auf einem Chip gespeicherte Daten ausgestellt.
Verordnung über die Einführung des Passes 10
Da mit dem Pass 10 sowohl der Ausstellungsprozess als auch die gesamte Technik inklusive Informatikumgebung angepasst werden muss, wird es für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 bzw. den neuen Pass 10 zu beantragen. Eine Einführungsverordnung bestimmt darum, dass Anträge für einen Pass 03 oder Pass 06 noch bis zum 15. Februar 2010 bei den antragstellenden Behörden (in der Regel die Gemeinden) eingereicht werden können. Mit der Festlegung dieser Frist ist sichergestellt, dass die Anträge durch die Kantone noch verarbeitet und die Pässe 03 oder 06 bis Ende Februar 2010 produziert bzw. ausgestellt werden können.
Pässe 10 können ab dem 24. Februar 2010 bei den ausstellenden Behörden beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Für diese kurze Übergangsphase ist sichergestellt, dass jederzeit provisorische Pässe ausgestellt werden können. Auch die Ausstellung von Identitätskarten wird ohne Unterbruch möglich sein. Diese Einführungsverordnung tritt bereits am 1. Februar 2010 in Kraft.
Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter <U>www.schweizerpass.ch </U>und <U>www.fedpol.admin.ch</U>.
Kontakt/Rückfragen: Philipp Bättig, stv. Leiter Fachbereich Weiterentwicklung Ausweise, Bundesamt für Polizei, Tel. +41 31 322 42 47