Die Steuererklärungen der unselbstständig erwerbenden natürlichen Personen und der virtuellen Steuersubjekte "Miteigentümer- und Erbengemeinschaften" sind bis 15. März 2010 beim Steuerbüro Zollikofen einzureichen. Die Steuererklärungen der selbstständig erwerbenden natürlichen Personen, der virtuellen Steuersubjekte "Personengesellschaften, Baugesellschaften und Konsortien" und der unselbstständig erwerbenden natürlichen Personen, welche an einem virtuellen Steuersubjekt beteiligt sind, sind bis 15. Mai 2010 beim Steuerbüro Zollikofen einzureichen. Erstmal sind auch die Freigabequittungen der Online-Steuererklärungen beim Steuerbüro der Gemeinde einzureichen.
Fristverlängerungen bis 31.Mai 2010 werden gebührenfrei bewilligt und müssen grundsätzlich nicht gestellt werden. Gesuche für eine längere Frist (maximal bis 15. November 2010) sind kostenpflichtig, CHF 20.00, und müssen bei der Kant. Steuerverwaltung, Postfach 8334, 3001 Bern, eingereicht werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Fristverlängerungen bis max. 15. September 2010 gebührenfrei zu stellen. Die notwendigen Informationen zum technischen Vorgehen finden sich im Internet unter
www.taxme.ch. Fehlende Formulare Fehlende Formulare sind schriftlich unter Verwendung des Bestellscheins auf Seite 71 der Wegleitung bei der Steuerverwaltung Bern-Mittelland, Postfach 8334, 3001 Bern, zu bestellen, da die Formulare für jeden Steuerpflichtigen mit einem Barcode generiert werden müssen. Das Steuerbüro kann nur zusätzliche, bereits erhaltene Formulare abgeben.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Steuerbüro Zollikofen, Tel. 031 910 91 11, gerne zur Verfügung. Zusätzliche Wegleitungen und Merkblätter können zudem kostenlos beim Formulartisch im Empfangsraum der Gemeindeverwaltung Zollikofen, bezogen werden.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit!