Der Gemeinderat ist erleichtert, dass die Räumung des ehemaligen Betagtenheims gewaltfrei erfolgen konnte. Am Donnerstag, 10. Oktober 2019 hat die Kantonspolizei Bern gestützt auf einen Straf- und Räumungsantrag der Gemeinde die knapp einwöchig besetzte Liegenschaft geräumt. 19 Personen wurden im Innern des Gebäudes angehalten und für weitere Abklärungen abgeführt.
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Einsatzkräften für die äusserst gute Zusammenarbeit. Mit ihrem hochprofessionellen Vorgehen sowohl in der Vorbereitung als auch im Vollzug leistete die Kantonspolizei einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Räumung letztlich konfliktfrei ablief. Der Gemeinderat dankt auch für das Verständnis der Bevölkerung, dass die zahlreich eingegangen Anfragen nicht individuell beantwortet werden konnten und die Verkehrsteilnehmenden während der Räumung gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen mussten.
Die Gemeinde hat das Areal und Gebäude zwischenzeitlich vor unbefugtem Zutritt zusätzlich gesichert. Ob, und allenfalls in welchem Umfang die Fassade gereinigt wird, entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Gemeinderat wird sich in der nächsten Zeit auch selbstkritisch damit auseinander setzen, wie er künftig mit allenfalls leerstehenden Gemeindegebäuden umgehen will. Dabei ist nicht eine ausformulierte Strategie zu erwarten, weil der Liegenschaftsbesitz der Gemeinde selbst eine zu bescheidene Grösse aufweist. Vielmehr sollen Stossrichtungen festgelegt werden, ob und wenn ja, in welcher Form solche Zwischennutzungen im Einzelfall aussehen könnten.
Eigentümerin der Liegenschaft Wahlackerstrasse 5 ist aktuell noch die Gemeinde Zollikofen. Gemäss Kaufvertrag gehen Nutzen und Gefahr nach Rechtskraft der Überbauungsordnung an die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) über. Die rechtskräftige Überbauungsordnung liegt jedoch noch nicht vor; diese befindet sich zurzeit bei den kantonalen Stellen zur Genehmigung, welche gegen Ende Jahr erwartet wird. Im Vertrag wird eine Übergangsnutzung der Liegenschaft ausgeschlossen. Nach dem Eigentumsübertrag folgt das Baubewilligungsverfahren. Es wird davon ausgegangen, dass im Sommer 2020 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Aufgrund des 2015 durchgeführten Verkaufsverfahrens hat der Grosse Gemeinderat dem Verkauf der Liegenschaften an die GVB im Januar 2016 zugestimmt. Das Angebot der GVB sieht vor, das bestehende Gebäude in ein Mehrgenerationenhaus umzuwandeln. Nebst einer hohen Anzahl von Kleinwohnungen sind auch grössere Wohnungen vorgesehen. Einzelne grosse Wohnungen lassen sich auch als Wohngemeinschaft nutzen. Das Erdgeschoss wird durch teilweise öffentliche Nutzungen (Dienstleistungen, Praxen) belebt. In einem Neubau, der als Bindeglied zwischen der Überbauung «Lüftere» und dem ehemaligen Betagtenheim auftritt, sollen Eigentumswohnungen realisiert werden.
Und zum Schluss noch dies: Wenn es einen gemeinsamen Nenner zwischen Gemeinde und den Besetzerinnen und Besetzern gibt, dann jener, dass die Liegenschaft baldmöglichst einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.
Für weitere Hintergrundinformationen wird auf die Website www.zollikofen.ch oder die letzte Ausgabe des Mitteilungsblatts Zollikofen (MZ) verwiesen.