Testament deponieren
Einwohnerinnen und Einwohner können gegen eine Gebühr bei der Gemeinde Zollikofen ihr Testament zur sicheren Aufbewahrung hinterlegen. Die Verfasserin oder der Verfasser kann das Testament wieder abholen, auswechseln oder ergänzen. Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen können nicht bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt oder registriert werden.
Testament eröffnen
Wir stellen die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen fest und eröffnen den gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie den Legatnehmenden das Testament der verstorbenen Person.
Erbvertrag eröffnen
Es ist im Kanton Bern ausschliesslich den Notarinnen und Notaren vorbehalten, Erbverträge zu eröffnen. Liegen ein Testament und ein Erbvertrag vor, wird beides von der Notarin/dem Notar eröffnet.
Erbenschein
Der Erbenschein legitimiert die Berechtigten, über den Nachlass zu verfügen. Wir sind zur Ausstellung nur berechtigt, wenn wir im entsprechenden Nachlass ein Testament eröffnet haben und dagegen keine Einsprache erhoben wurde.
Ansonsten ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung befugt.
Testamentsbescheinigung
Haben wir in einem Nachlass kein Testament eröffnet, bescheinigen wir dies auf Verlangen.
Willensvollstreckerzeugnis
Wir stellen der Willensvollstreckerin/dem Willensvollstrecker auf ausdrückliche Bestellung hin ein Willensvollstreckerzeugnis aus, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist.
Erbschaft ausschlagen
Falls Sie eine Erbschaft nicht antreten möchten haben Sie die Möglichkeit, diese auszuschlagen.
Das ausgefüllte Formular «Erbschaftsausschlagung» (s. unter Links) können sie dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einreichen.