Gesuchsteller: Robert Pfister AG, Immobilien und Verwaltungen, Neuengasse 17, 3011 Bern
Projektverfasser: Nydegger + Finger AG dipl. Bauingenieure, Klaraweg 1, 3006 Bern
Strasse: Feld bei Rüttistrasse 23+25
Parz. Nr. 223
Bauvorhaben: Erstellen von 42 provisorischen Parkplätzen, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Ausnahme:
- Bauen ausserhalb Bauzone gemäss Art. 24 RPG
Nutzungszone: Landwirtschaftszone L
Gewässerschutzbereich / Gewässerschutzzone: B
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 16. Oktober 2020
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).
Bauinspektorat Zollikofen