Gesuchsteller: Meili Unternehmungen, Seestrasse 99a, 8702 Zollikon
Projektverfasser: GWJ Architekten AG, Nordring 4a, 3000 Bern 25
Strasse: Kreuzstrasse 7
Parzelle Nr.: 1111
Bauvorhaben: Rückbau Kino, Restaurant und Praxisgebäude mit Tiefgarage als Vorbereitung Hauptprojekt UeO "Dreieck Bernstrasse Süd", gemäss den aufgelegten Plänen
Ausnahme:
- Eingriff in Hecken und Feldgehölze Art. 27 Abs. 2 NSchG i.V. mit Art. 13 NSchV
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP O
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 12. November 2021
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)