Gesuchsteller: Miteigentümergemeinschaft Häberlimatte I, 3052 Zollikofen
Projektverfasser: Zollinger Immobilien AG, Worbstrasse 237, 3073 Gümligen
Strasse: Häberlimatteweg
Parz. Nr. 1670
Bauvorhaben: Erneuerung der Holzplisaden-Einfassung des best. Containerplatzes durch eine Natursteinplatten-Einfassung, gemäss den aufgelegten Plänen.
Nutzungszone: UeO Häberlimatte Nr. 8
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 6. Juli 2020.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)
Bauinspektorat Zollikofen