Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte.
Bewilligungsfreie Aufenthalte
Ein bewilligungsfreier Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz, unter Berücksichtigung der geltenden Visumsvorschriften, höchstens drei Monate beträgt.
Bewilligungspflichtige/meldepflichtige Aufenthalte
Sie erhalten bei uns Informationen über
- bewilligungspflichtige Aufenthalte wie Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug,
- die diversen Aufenthaltsarten für Drittstaatsangehörige und EU/EFTA-Angehörige,
- sowie meldepflichtige Aufenthalte zur vorübergehenden Arbeit in der Schweiz.