Der Gemeinderat hat das Budget 2022 zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Das Budget im allgemeinen Haushalt schliesst bei Aufwendungen von 45.88 und Erträgen von 44.31 Mio. Franken mit einem Defizit von rund 1.57 Mio. Franken ab. Dem Budget liegt eine unveränderte Steueranlage von 1.40 Einheiten zu Grunde.
Ein defizitäres Budgetergebnis 2022 der Erfolgsrechnung zeichnete sich bereits bei der Finanzplanung im Vorjahr ab. Der Aufwandüberschuss fällt jedoch geringer aus, als in der Vorjahresplanung angenommen. An Steuern (allgemeine Gemeindesteuern, Sondersteuern und Liegenschaftssteuern) wird zum Vorjahresbudget mit Mehrerträgen von netto 1.13 Mio. Franken gerechnet. Anhand des Rechnungsergebnisses vom Vorjahr und den verfügbaren Wirtschaftsfaktoren sowie der steigenden Anzahl steuerpflichtiger Personen wird – auch mit den Unsicherheiten aus der COVID-19-Pandemie – von einer positiven Entwicklung beim Fiskalertrag ausgegangen.
Über alle Gemeindeanteile des Finanz- und Lastenausgleichs ergibt sich gegenüber dem Vorjahresbudget ein Mehraufwand von netto 0.6 Mio. Franken. Die höheren einwohnerabhängigen Beiträge wirken sich
bei der Berechnung der einzelnen Lastenverteilsysteme kostensteigernd aus. Mit der Zunahme der Wohnbevölkerung wird diese Aufwanderhöhung verstärkt.
Im Budget 2022 ist der einmalige und nicht geldwirksame ausserordentliche Ertrag aus der Auflösung der Spezialfinanzierung Kabelnetzanlage von rund 0.67 Mio. Franken enthalten. Aus der linearen Auflösung der Neubewertungsreserve wird mit einem Ertrag von etwa 0.37 Mio. Franken gerechnet. Diese buchmässigen Erträge helfen, das Budgetergebnis des allgemeinen Haushalts zu verbessern.
Das Investitionsbudget sieht für den allgemeinen Haushalt im kommenden Jahr Ausgaben in der Höhe von netto 7.22 (Vorjahr: 2.96) Mio. Franken vor. Das hohe Investitionsvolumen vom Jahr 2022 ist auf die an der Urne gefassten Kreditbeschlüsse über die Schulraumerweiterung Oberdorf und die Sanierung der Eisbahn mit Überdachung des Sportzentrums Hirzenfeld zurückzuführen. Bei den spezialfinanzierten Bereichen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) sind weitere Nettoinvestitionen von etwa 1.98 (Vorjahr: 1.57) Mio. Franken geplant.
Die Gemeinde verfügt über eine gute finanzielle Ausgangslage. Aufgrund der ungenügenden Selbstfinanzierung aus der betrieblichen Tätigkeit wird der finanzielle Handlungsspielraum allerdings immer mehr eingeschränkt. Für den Gemeinderat sind negative Budgetergebnisse in vorliegender Höhe bezüglich Finanzhaushaltsgleichgewicht deshalb nur wenige Jahre tragbar. Eine sofortige Massnahme in Bezug auf die Steueranlage für das Jahr 2022 ist aus Sicht des Gemeinderats, gestützt auf die vorhandenen finanziellen Ausgangswerte, nicht erforderlich. Das Budgetdefizit in der Grössenordnung von etwa einem Steueranlagezehntel darf nach Auffassung des Gemeinderats unter Berücksichtigung der zu erwartenden Besserstellungen im Budgetvollzug als vertretbar betrachtet werden. Der budgetierte Aufwandüberschuss ist über den vorhandenen Bilanzüberschuss finanztechnisch gedeckt. Das Finanzhaushaltsgleichgewicht bleibt in gesetzlicher Hinsicht gewahrt.
Mit dem Budget 2022 werden gleichzeitig auch die Finanzplandaten 2022 bis 2026 veröffentlicht. Der Finanzplan rechnet in den Planjahren mit jährlich durchschnittlichen Aufwandüberschüssen von rund 1.05 Mio. Franken. Die negativen Ergebnisse aus der betrieblichen Tätigkeit machen auf strukturelle Defizite aufmerksam. Der Trend einer Neuverschuldung wird in den Planjahren fortgeschrieben. Der finanzielle Handlungsspielraum bleibt aufgrund der ungenügenden Selbstfinanzierung eingeschränkt. Während der Planzeitspanne können die defizitären Ergebnisse mit vorhandenen Reserven aufgefangen werden.
Beschluss
A) In eigener Kompetenz:
Der Botschaftstext wird genehmigt.
B) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Die Produktedefinitionen für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (HRM-Kontengruppe 2130) für das Jahr 2022 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands für das Jahr 2022 von Fr. 398'830.00 werden, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zum Budget 2022, genehmigt.
C) Zu Handen der Volksabstimmung:
1. Für das Jahr 2022 werden die Steueranlagen wie folgt festgesetzt:
a) Ordentliche Steueranlage: Das 1,40fache der gesetzlichen Einheitsansätze;
b) Liegenschaftssteuern: 1,0 ‰ des amtlichen Werts.
2. Das Budget der Erfolgsrechnung für das Jahr 2022 wird genehmigt.